LV-Anwalt

LV-Anwalt, ist eine Initiative unseres Partnerunternehmens, welches sich auf die Behebung von Streuschäden &                  die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat.                                           Dieses Unternehmen vertritt bereits Ansprüche von mehreren 10.000 ehemaligen Versicherungskunden,                                die Zweifel an der korrekten Abrechnung Ihres Versicherungsvertrages hatten &                                                                      fordert stellvertretend für diese Kunden ein, was ihnen noch zusteht.
In diesem Zusammenhang werden Ansprüche, von einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden,                                aus gekündigten Lebens- & Rentenversicherungsverträgen erworben & gebündelt, um diese dann wiederum,                         für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen.                                                                                                                    Dadurch ist man in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die Ansprüche in nur einem Verfahren durchzusetzen.
Für den Einzelnen bedeutet dies, eine für ihn kosten- & risikolose Wahrnehmung seiner Interessen.                                          Das Einzige was er wirklich tun muss, ist sich der Initiative anzuschließen & abzuwarten,                                                               bis die Verfahren abgeschlossen sind, was unter Umständen allerdings mehrere Jahre dauern kann,                                           da teilweise aufwändige Gerichtsverfahren zu führen sind.
Durch dieses Großschadenverfahren ist unser Partnerunternehmen in der Lage,                                                                               die erzielten erheblichen "Einkaufsvorteile" an die Verfahrensbeteiligten weiterzugeben,                                                                   was durch die geringen Vorkosten auch erfolgt.


Welche Möglichkeiten haben Sie nun, bezüglich Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung?

Es gibt selbstverständlich verschiedenste Varianten, einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zu beenden.                  Um konkrete Entscheidungen treffen zu können, sollten Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Zunächst einmal heißt es in der Öffentlichkeit, dass Sie mit erheblichen finanziellen Nachteilen kalkulieren müssen,           wenn Sie einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vorzeitig kündigen möchten. Ist das aber wirklich so? Augenscheinlich ja - aber hinter die Kulissen geschaut aus unserer Sicht nein!
Zu Beginn eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages erheben die Versicherungsunternehmen Abschlusskosten, die versicherungsintern sofort dem Vertrag belastet- & Ihnen nicht mitgeteilt werden (bis Ende 2007).                                      Diese werden zu Beginn dem Vertrag belastet & sind zu bezahlen,                                                                                                          auch wenn dieser Vertrag nicht für die gesamte geplante Laufzeit bedient wird.                                                                                 Sie beginnen Ihren Sparvorgang also mit einem richtig dicken Minus!
Daneben werden von den monatlichen Prämien Kosten für Verwaltung, Provisionen und Risiken abgezogen,                        welche man Ihnen im Regelfall ebenfalls nicht konkret mitteilt,                                                                                                                     die aber nach Kalkulation des Versicherungsunternehmens ermittelt werden.
Konkret können Sie dies Ihren Vertragsbedingungen meist nicht entnehmen,                                                                                     aber häufig lässt sich anhand der Rückkaufswerttabelle feststellen, wie lange es dauert,                                                               bis alle Kosten bezahlt sind - der Rückkaufswert also positiv wird.

Beitragsfreistellung:
Der Versicherungsvertrag läuft weiter wie bisher, nur die Risikoversicherung wird reduziert &                                                         die damit verbundenen Beitragsteile entfallen. Der Vertrag muss jedoch auch weiterhin verwaltet werden &                                da kein neues Geld mehr dort hinein fließt, werden diese Kosten nun dem Guthaben, bzw. aus den Erträgen entnommen.     Ihr Guthaben minimiert sich demzufolge immer weiter.

Kündigung:
Bei der vorzeitigen Kündigung zahlt Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft einen Rückkaufswert.                                                  Oft liegt dieser Betrag weit unter dem insgesamt eingezahlten Betrag.                                                                                                 Wie sich diese Zahlen ermitteln, ergibt sich aus komplizierten versicherungsmathematischen Berechnungen,                            die für den Laien nicht nachvollziehbar sind.

Verkauf:
Der Kaufpreis fällt in der Regel um 1 bis 3 % höher aus, als der Rückkaufswert.                                                                                  Die sogenannten Zweitmarktanbieter kaufen aufgrund der Wirtschaftskrise, mittlerweile kaum noch Policen auf.                 Nur Versicherungen, in die sehr viel Geld eingezahlt wurde, werden noch angekauft.  

Policendarlehen:
Sie zahlen für Ihr eigenes Geld Zinsen. Wird das Geld sehr schnell zurückgezahlt, ist diese Variante sicher sinnvoll. Langfristig betrachtet, macht es allerdings keinen Sinn: die Guthabenverzinsung beträgt 2,25% & auf das geliehene Geld, müssen je nach Anbieter, zwischen 3-6 Prozent gezahlt werden – ein Verlustgeschäft!  

LV-Anwalt:
Durch die professionelle Kündigung über unsere Partner-Anwälte, haben Sie von vornherein die Chance,                                  auf einen höheren Rückkaufswert. Diese fordern außerdem, in Ihrem Interesse, alle eingezahlten Beiträge &                              eine angemessene Verzinsung zurück - für Sie, also völlig risikolos!

                            

Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung läuft noch?                                                                                  Unsere Partneranwälte kündigen Ihre Lebens- oder Rentenversicherung &                                                                                 fordern für Sie alle eingezahlten Beiträge zurück!                                                                                                                                         Sie erhalten dadurch sofort bis zu 14% mehr Rückkaufswert von der Versicherung.

Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung ist bereits gekündigt?                                                                 Unsere Partneranwälte fordern Ihr ganzes Geld zurück! Ihnen steht nämlich nicht nur der Rückkaufswert zu!                          Sie bekommen all Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen von der Versicherung zurück!

Unser Angebot:                                                                                                                                                                                                Wir möchten Ihnen gern ein unverbindliches & kostenfreies Angebot unterbreiten! Bitte teilen Sie uns diesbezüglich,          Ihre Kontaktdaten sowie einige wichtige Informationen zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung mit: