LV-Anwalt
LV-Anwalt,
ist eine Initiative unseres Partnerunternehmens, welches sich auf die
Behebung von Streuschäden & die Durchsetzung des
kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert
hat. Dieses
Unternehmen vertritt bereits Ansprüche von mehreren 10.000 ehemaligen
Versicherungskunden, die Zweifel an der
korrekten Abrechnung Ihres Versicherungsvertrages hatten
&
fordert stellvertretend für diese Kunden ein, was ihnen noch zusteht.
In
diesem Zusammenhang werden Ansprüche, von einer Vielzahl von ehemaligen
Versicherungskunden, aus gekündigten
Lebens- & Rentenversicherungsverträgen erworben & gebündelt, um
diese dann wiederum, für alle Betroffenen
gemeinschaftlich geltend zu
machen.
Dadurch ist man in der Lage, als Großgläubiger aufzutreten und die
Ansprüche in nur einem Verfahren durchzusetzen.
Für
den Einzelnen bedeutet dies, eine für ihn kosten- & risikolose
Wahrnehmung seiner Interessen.
Das Einzige was er wirklich tun muss, ist sich der Initiative
anzuschließen &
abzuwarten,
bis die Verfahren abgeschlossen sind, was unter Umständen allerdings
mehrere Jahre dauern kann, da
teilweise aufwändige Gerichtsverfahren zu führen sind.
Durch
dieses Großschadenverfahren ist unser Partnerunternehmen in der
Lage,
die erzielten erheblichen "Einkaufsvorteile" an die
Verfahrensbeteiligten
weiterzugeben,
was durch die geringen Vorkosten auch erfolgt.
Welche Möglichkeiten haben Sie nun, bezüglich Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung?
Es
gibt selbstverständlich verschiedenste Varianten, einen Lebens- oder
Rentenversicherungsvertrag zu beenden. Um konkrete
Entscheidungen treffen zu können, sollten Ihnen alle notwendigen
Informationen zur Verfügung stehen.
Zunächst
einmal heißt es in der Öffentlichkeit, dass Sie mit erheblichen
finanziellen Nachteilen kalkulieren müssen, wenn Sie einen
Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vorzeitig kündigen möchten. Ist
das aber wirklich so? Augenscheinlich ja - aber hinter die Kulissen
geschaut aus unserer Sicht nein!
Zu
Beginn eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages erheben die
Versicherungsunternehmen Abschlusskosten, die versicherungsintern
sofort dem Vertrag belastet- & Ihnen nicht mitgeteilt werden (bis
Ende 2007). Diese werden zu Beginn dem
Vertrag belastet & sind zu
bezahlen,
auch wenn dieser Vertrag nicht für die gesamte geplante Laufzeit
bedient
wird.
Sie beginnen Ihren Sparvorgang also mit einem richtig dicken Minus!
Daneben
werden von den monatlichen Prämien Kosten für Verwaltung, Provisionen
und Risiken abgezogen, welche man Ihnen im
Regelfall ebenfalls nicht konkret
mitteilt,
die aber nach Kalkulation des Versicherungsunternehmens ermittelt
werden.
Konkret
können Sie dies Ihren Vertragsbedingungen meist nicht
entnehmen,
aber häufig lässt sich anhand der Rückkaufswerttabelle feststellen, wie
lange es
dauert,
bis alle Kosten bezahlt sind - der Rückkaufswert also positiv wird.
Beitragsfreistellung:
Der
Versicherungsvertrag läuft weiter wie bisher, nur die
Risikoversicherung wird reduziert
& die damit
verbundenen Beitragsteile entfallen. Der Vertrag muss jedoch auch
weiterhin verwaltet werden & da kein
neues Geld mehr dort hinein fließt, werden diese Kosten nun dem
Guthaben, bzw. aus den Erträgen entnommen. Ihr Guthaben minimiert
sich demzufolge immer weiter.
Kündigung:
Bei
der vorzeitigen Kündigung zahlt Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft
einen Rückkaufswert.
Oft liegt dieser Betrag weit unter dem insgesamt eingezahlten
Betrag.
Wie sich diese Zahlen ermitteln, ergibt sich aus komplizierten
versicherungsmathematischen Berechnungen,
die für den Laien nicht nachvollziehbar sind.
Verkauf:
Der
Kaufpreis fällt in der Regel um 1 bis 3 % höher aus, als der
Rückkaufswert.
Die sogenannten Zweitmarktanbieter kaufen aufgrund der
Wirtschaftskrise, mittlerweile kaum noch Policen auf.
Nur Versicherungen, in die sehr viel Geld eingezahlt wurde, werden noch
angekauft.
Policendarlehen:
Sie
zahlen für Ihr eigenes Geld Zinsen. Wird das Geld sehr schnell
zurückgezahlt, ist diese Variante sicher sinnvoll. Langfristig
betrachtet, macht es allerdings keinen Sinn: die Guthabenverzinsung
beträgt 2,25% & auf das geliehene Geld, müssen je nach Anbieter,
zwischen 3-6 Prozent gezahlt werden – ein Verlustgeschäft!
LV-Anwalt:
Durch
die professionelle Kündigung über unsere Partner-Anwälte, haben Sie von
vornherein die Chance, auf einen höheren
Rückkaufswert. Diese fordern außerdem, in Ihrem Interesse, alle
eingezahlten Beiträge & eine
angemessene Verzinsung zurück - für Sie, also völlig risikolos!

Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung läuft noch? Unsere Partneranwälte kündigen Ihre Lebens- oder Rentenversicherung & fordern für Sie alle eingezahlten Beiträge zurück! Sie erhalten dadurch sofort bis zu 14% mehr Rückkaufswert von der Versicherung.
Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung ist bereits gekündigt? Unsere Partneranwälte fordern Ihr ganzes Geld zurück! Ihnen steht nämlich nicht nur der Rückkaufswert zu! Sie bekommen all Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen von der Versicherung zurück!
Unser Angebot:
Wir
möchten Ihnen gern ein unverbindliches & kostenfreies Angebot
unterbreiten! Bitte teilen Sie uns diesbezüglich, Ihre
Kontaktdaten sowie einige wichtige Informationen zu Ihrer Lebens- oder
Rentenversicherung mit:
