Einlagensicherungsfonds sind Sicherungssysteme der Banken,                              zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz.

Soweit die eigentliche Definition. - Doch wie sieht es denn wirklich im Ernstfall für uns Sparer aus?

Die Politiker verkündeten zur Beruhigung in der Krise, zumindest in allen Medien:

"Die Spareinlagen unserer Bürger sind sicher!"

Jetzt lassen Sie uns doch diesbezüglich einmal schauen, was zu diesem Thema im Gesetzestext steht:

Auf Seite 13, unter § 6 Umfang der Einlagensicherung, Absatz 10 kann JEDER hingegen ganz klar lesen:

                                  "Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen                                  des Einlagensicherungsfonds besteht nicht."

Wussten Sie das???

Bitte überzeugen Sie sich selbst, indem Sie auf das nachfolgende Dokument klicken ...


... Nun dürfen Sie ganz allein entscheiden, wem Sie in dieser Frage eher Ihr Vertrauen schenken:

Der Aussage unserer Politiker oder dem Text, der im Gesetz fest verankert ist?!



Fakt ist: Am Bankenhimmel braut sich gewaltig 'was zusammen!

In diesem Sinne:

                    HANDELN Sie & tauschen Sie Ihre momentan noch verfügbaren Banknoten,                        in eigene sichere Sachwerte, solange dies noch möglich ist!

Übrigens,
Wie "sorgsam" die Banken im Allgemeinen mit Kunden-Geldern umgehen,
 ohne dabei selbst irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen,
wird im nachfolgenden Kurz-Video perfekt dargestellt: